QVH: Neuer Qualitätsstandard für Inkontinenzhilfsmittel
Erst kürzlich wurden die Standards aus den Bereichen der Reha- und Orthopädietechnik sowie zur Dekubitusversorgung überarbeitet, nun stand der Inkontinenzversorgungsstandard auf der Agenda. Die Änderungen beinhalten einerseits eine Anpassung der Struktur an die schon überarbeiteten Standards, zusätzlich wurde der bisher in einer Checkliste zusammengefasste Standard für ableitende und aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel in zwei eigene Listen aufgeteilt. Vorgenommen wurde die Überarbeitung von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Qualitätsbundes Hilfsmittel e.V. (QVH).
Damit ein Betrieb mit dem QVH-Gütesiegel ausgezeichnet werden kann, muss die Versorgungsqualität nachweislich auch beim Betroffenen ankommen. Die dabei zugrunde gelegten Standards werden regelmäßig überprüft und angepasst. Der QVH will durch seine Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung die Lebensqualität körperlich beeinträchtigter Menschen erhalten und wiederherstellen. Diese werden in Zusammenarbeit mit allen an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten erstellt – Patienten sowie anderen Betroffenen, Ärzten, Krankenkassen, Leistungserbringern und Herstellern.
In der Struktur gleicht der Inkontinenzversorgungsstandard jetzt den bereits neu angelegten Standards, auch die Formulierungen der Anforderungen und Erläuterungen wurden angeglichen. Dies soll eine Vergleichbarkeit der Anforderungen aus den jeweiligen Produktgruppen erleichtern. Die Unterteilung in zwei eigene Checklisten für ableitende und aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel soll die Dokumentation vereinfachen. Bislang wurden Standards für insgesamt 26 Produktgruppen erstellt. Sich für das Gütesiegel bewerben können Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln oder auch Leistungserbringer wie Sanitätshäuser. Ausgezeichnet wurden bisher rund 50 Unternehmen.