Saarland: Doppelte Pflichtmitgliedschaft durch Pflegekammer?
Die Einrichtung von Pflegekammern ist Thema in allen Bundesländern. Im Saarland liegt eine besondere Situation vor. Hier gibt es bereits eine Arbeitskammer (AK). Die Mitgliedschaft ist für alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer verpflichtend. Würde nun eine Pflegekammer geschaffen, müssten die Fachkräfte in der Pflege doppelte Beiträge zahlen.
Rund 14.000 Pflegekräfte sind im Saarland beschäftigt. Diese zahlen bereits 0,15 Prozent ihres Bruttoarbeitslohns an die AK Saarland. Würde im Landtag nun zugunsten einer Pflegekammer entschieden, würde dies eine weitere Pflichtmitgliedschaft für die professionell Pflegenden bedeuten. Verdi, der DGB und die Arbeitskammer hatten bereits 2014 vorgeschlagen, statt der Einrichtung einer Pflegekammer, den Bereich Pflege in der Arbeitskammer zu stärken. Dies wurde vom saarländischen Landespflegerat abgelehnt. Ein Grund war, dass die Vertretung der berufspolitischen Interessen der Pflegekräfte nicht Aufgabe der Kammer sei. Nun hat die AK Saarland eine Stelle für einen Pflegereferenten ausgeschrieben.
Zum 1. Juli soll die Stelle besetzt werden. Der Aufbau einer Kommunikationsplattform, die Erarbeitung von Qualitätsstandards und die Beratung bezüglich Fort- und Weiterbildungen in der Pflege gehören zu den Aufgabengebieten. „Die Arbeitskammer kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach, sich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Saarland zu kümmern“, meint Horst Backes, Hauptgeschäftsführer der Kammer. Den Vorwurf, so die Einrichtung einer Pflegekammer verhindern zu wollen, wies die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) zurück. Die AK habe von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch gemacht. Eine endgültige Entscheidung bezüglich einer Pflegekammer im Saarland ist trotzdem noch immer nicht getroffen.
Am weitesten fortgeschritten ist die Errichtung einer Pflegekammer bisher in Rheinland-Pfalz. Dort soll bereits Anfang 2016 die erste Kammerversammlung stattfinden. Auch Schleswig-Holstein ist bereits mit der Gründung beschäftigt. In Thüringen ist die Kammer überhaupt kein Thema.
Aufgabe einer Pflegekammer ist es, verbindliche Richtlinien und Vorschriften zu erlassen. Sie kann Ausbildungseinrichtungen anerkennen und Examina abnehmen. Auch für die Registrierung der Fachkräfte ist die Kammer zuständig. Insbesondere durch diese Erfassung könnte der Bedarf an Pflegefachkräften in den einzelnen Berufsfeldern besser eingeschätzt werden können.